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AG Winsen, 06.10.1997 - 4b C 1077/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Haftung für Dachlawine in schneearmem Gebiet bei Parkplatzauswahlmöglichkeit des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1998, 155
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53
Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen
Auszug aus AG Winsen, 06.10.1997 - 4b C 1077/97
Auch ein Schadensersatzanspruch nach § 836 BGB ist nicht gegeben, da Schnee, der sich vom Dach eines Hauses löst, kein Teil des Gebäudes ist (BGH, VersR 1955, 82). - OLG Karlsruhe, 07.10.1955 - 1 W 55/55
Auszug aus AG Winsen, 06.10.1997 - 4b C 1077/97
Hierbei spielt eine etwa entstandene und beachtete örtliche Übung, soweit sie nicht Ausdruck einer unvertretbaren Nachlässigkeit ist, eine bedeutsame Rolle (OLG Karlsruhe, VersR 1956, 542; OLG München, NJW 1965, 1085). - OLG München, 24.11.1964 - 4 U 125/64
Auszug aus AG Winsen, 06.10.1997 - 4b C 1077/97
Hierbei spielt eine etwa entstandene und beachtete örtliche Übung, soweit sie nicht Ausdruck einer unvertretbaren Nachlässigkeit ist, eine bedeutsame Rolle (OLG Karlsruhe, VersR 1956, 542; OLG München, NJW 1965, 1085). - LG Köln, 13.02.1970 - 11 S 288/69
Auszug aus AG Winsen, 06.10.1997 - 4b C 1077/97
Sofern es in schneeärmeren Gebieten einmal zu verstärkten Schneeniedergängen und damit zur Gefahr von Dachlawinen kommt, so kann den Verkehrsteilnehmern zugemutet werden, sich darauf einzurichten und nicht an solchen Gefahrenstellen zu parken (LG Köln, VersR 1972, 58).